Gesetzentwurf zur Verwirklichung UBO-Register zur Konsultation veröffentlicht

Am 31. März wurde der Gesetzentwurf zur Registrierung von wirtschaftlich Berechtigten (der „Gesetzentwurf“) zur Konsultation veröffentlicht. Der Gesetzentwurf bewirkt die Umsetzung der Verpflichtung zur Führung eines zentralen Registers mit Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner oder „UBO“) von Unternehmen und juristischen Personen, die sich aus der vierten europäischen Geldwäsche Richtlinie ergibt (die „Richtlinie“). Das UBO-Register wird vom Handelsregister der Handelskammer geführt.

Ein UBO wird im Gesetzentwurf definiert als die natürliche Person, die wirtschaftlich Berechtigter von einem Unternehmen oder einer juristischen Person ist oder darüber die Kontrolle hat. Ein Mindestprozentsatz des Eigentums oder der Kontrolle fehlt im Gesetzentwurf, aber dies wird je Unternehmensart oder juristische Person bei Ministerialerlass naher präzisiert. Da im Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang auf die Richtlinie verwiesen wird, scheint ein Prozentsatz von 25% die Grundlage zu sein.

Aufgrund des Gesetzentwurfs wird ein Teil der registrierten Daten bezüglich des UBOs öffentlich zugänglich werden, nämlich Name, Geburtsmonat und –Jahr, Nationalität, Wohnort und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des UBOs. Des Weiteren werden folgende Daten ausschließlich für die designierten zuständigen Behörden und die Rechnungskontrollbehörden zugänglich sein: Adresse, Geburtsdatum, -Ort und –Land, Identifikationsnummer oder niederländische oder ausländische Steuer-Identifizierungsnummer, Kopie der Dokumentation an Hand dessen die Identität des UBOs festgelegt wurde und Kopie der Dokumentation aus der hervorgeht, warum eine Person UBO Status hat.

Aufgrund der Richtlinie muss die Umsetzung spätestens am 26. Juni 2017 erfolgen. Da die Konsultationsfrist erst am 28. Juni 2017 endet, wird die Frist nicht eingehalten. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, müssen bestehende Unternehmen und juristischen Personen innerhalb 18 Monaten die erwähnten UBO-Daten registrieren.

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