BREXIT – what´s next?

Die (möglichen) Folgen eines (möglichen) BREXIT (hier ist derzeit ja noch alles zu relativieren) sind heute nur schwer bis noch gar nicht abschätzbar - dies hindert jedoch eine Vielzahl von Beratern nicht, bereits jetzt ihre Kunden und Mandanten "Fit für den BREXIT" o.ä. zu machen. Einen Fitnessparcours im Blindflug zu nehmen, ist für uns aber keine gute Empfehlung. Dennoch kann es natürlich jetzt schon sinnvoll sein, vorausschauend über die zukünftige Rechtsform einer Limited mit Sitz in Deutschland oder den weiteren Schutz der eigenen Marke im Vereinigten Königreich zumindest einmal nachzudenken. 

Konkret sollte man hingegen bei der Gestaltung von Verträgen, die Großbritannien betreffen, bereits heute Regelungen vorsehen, die auch den BREXIT berücksichtigen, z.B. bei der Verpflichtung zur Tragung von Zoll und anderen Abgaben in Lieferverträgen, bei Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen mit Bezug zu UK, die bislang als Vertragsgebiet schlicht "das Gebiet der EU" vorsahen, bei Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln und einigem mehr. Auch im Arbeitsrecht ist besonnenes Reagieren das Gebot der Stunde, vgl. hierzu:www.deutscheranwaltspiegel.de/worst-case-sunset-clause/ 

In Zusammenarbeit mit unseren MULTILAW-Partnerkanzleien in UK können wir Sie gerne beraten, was bereits heute sinnvoll sein kann und was Sie besser noch sein lassen sollten.

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