Die einseitige Kündigung laufender Verträge nach dem WHOA

Das niederländische Gesetz zur Bestätigung des außergerichtlichen Vergleichs (Wet homologatie onderhands akkoord) (im Nachfolgenden: das „WHOA-Gesetz“) erleichtert es einem Unternehmen, das sich in einer finanziellen Notlage befindet, mit seinen Gläubigern und Gesellschaftern Vereinbarungen zur Verringerung seiner Schuldenlast zu treffen. Zu diesem Zweck bietet das WHOA-Gesetz mehrere Restrukturierungsinstrumente für eine effektive Unternehmensrestrukturierung.

Eines dieser Instrumente ist die einseitige Kündigung laufender Verträge, die in Artikel 373 Absatz 1 der niederländischen Insolvenzordnung (Faillissementswet) enthalten ist. Dieses Instrument kann bei laufenden Verträgen, die finanziell belastend sind, wie z. B. Mietverträge, eingesetzt werden. Dazu muss der Schuldner zwei Schritte durchlaufen.

Zuerst sollte der Schuldner mit seinem Vertragspartner das Gespräch suchen und ihm einen Vorschlag zur Änderung oder Beendigung des Vertrags unterbreiten. Der Schuldner könnte bei einer (zu) hohen Mietlast eine Mietminderung vorschlagen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können und der Vertragspartner den Vorschlag des Schuldners ablehnt, kann der Schuldner zum zweiten Schritt übergehen. Im zweiten Schritt stellt der Schuldner einen Antrag auf Genehmigung zur einseitigen Kündigung des (Miet-)Vertrags beim Gericht. Der Schuldner stellt diesen Antrag gleichzeitig mit seinem Antrag auf Bestätigung des Restrukturierungsplans. Wenn das Gericht den Restrukturierungsplan bestätigt, kann auch die Genehmigung zur einseitigen Kündigung des laufenden Vertrags erteilt werden.

Im Falle einer einseitigen Kündigung, hat der Vertragspartner einen Schadensersatzanspruch. Dieser zukünftige Schadensersatzanspruch kann vom Schuldner oder vom Restrukturierungsberater im Restrukturierungsplan aufgenommen und bei der Restrukturierung mitgenommen werden. Dadurch wird der Vertragspartner ein stimmberechtigter Gläubiger und erwirbt das Recht, über den Restrukturierungsplan abzustimmen. Zudem hat er das Recht, die Ablehnung der Bestätigung des Restrukturierungsplans (und damit indirekt auch die Ablehnung der Genehmigung der einseitigen Kündigung) zu beantragen.

Das WHOA-Gesetz ist nun seit über zwei Jahren in Kraft. Bisher wurden nur drei Urteile (online) veröffentlicht, in denen das Gericht die Genehmigung zur einseitigen Kündigung erteilt hat. In drei anderen Fällen, wurde der Antrag auf Genehmigung zusammen mit dem Antrag auf Bestätigung des Restrukturierungsplans abgelehnt.

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