Erste Kammer hat Gesetzesentwurf betreffend der Bekanntmachung von nicht-finanziellen Informationen durch bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse angenommen

Am 27. September 2016 hat die Erste Kammer den Gesetzesentwurf zur Implementation der Richtlinie 2014/95/EU betreffend der Bekanntmachung von nicht-finanziellen Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen in Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs angenommen.

Die neuen Regeln gelten für Unternehmen von öffentlichem Interesse (wie Börsenunternehmen, Banken und Versicherungen) die als "groß" qualifizieren und im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter haben. Unternehmen sind "groß", wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: (i) eine Bilanzsumme von mehr als 17,5 Millionen EUR, (ii) ein Netto-Umsatz von mehr als 35 Millionen EUR und (iii) im Durchschnitt mehr als 250 Mitarbeiter.

Unternehmen die zwei der drei Kriterien erfüllen, müssen eine nicht-finanzielle Erklärung in ihrem Lagebericht aufnehmen. In der nicht-finanziellen Erklärung muss aufgenommen werden, wie das Unternehmen mit Umwelt, Sozialen- und Personalangelegenheiten, Respekt für Menschenrechte und Bestreitung von Korruption und Bestechung umgeht. Börsennotierte Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, müssen zudem eine Beschreibung ihrer Diversity-Politik in dem Lagerbericht aufnehmen.

Obwohl das Datum von Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs noch nicht offiziell festgelegt ist, wird erwartet, dass Unternehmen die obenerwähnte Erklärung ab dem Wirtschaftsjahr beginnend am oder nach dem 1. Januar 2017 aufnehmen müssen.

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