Gesetz zivilrechtliches Geschäftsführungsverbot ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten

Am 1. Juli 2016 ist das Gesetz zivilrechtliches Geschäftsführungsverbot in Kraft getreten, wodurch das Insolvenzgesetz geändert worden ist. Das Gesetz ermöglicht ein Geschäftsführungsverbot für Geschäftsführer für maximal fünf Jahre. Ziel des Gesetzes ist Insolvenzbetrug zu bekämpfen und zu vermeiden, dass betrügerische Geschäftsführer ihre Aktivitäten als Geschäftsführer oder Mitglied des Aufsichtsrats bei einem Unternehmen fortsetzen können.

Ein Geschäftsführungsverbot kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Insolvenzverwalters der insolventen juristischen Person, bei der der Beteiligte Geschäftsführer war, vom Zivilrichter erteilt werden. Das Geschäftsführungsverbot wird im Handelsregister der Handelskammer eingetragen.

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