Oberster Gerichtshof der Niederlande erkennt uneingeschränktes Pfandrecht auf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen an

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2016 (ECLI:NL:HR:2016:1046) entschieden, dass sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber einer Sache unter Eigentumsvorbehalt eingeschränkt Eigentümer der Sache werden, der Veräußerer unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung und der Erwerber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. An das eingeschränkte Eigentumsrecht kann ein uneingeschränktes Pfandrecht bestellt werden. Falls die aufschiebende Bedingung erfüllt wird, entwickelt sich das Pfandrecht auf das eingeschränkte Eigentumsrecht kraft Gesetzes zu einem Pfandrecht auf ein uneingeschränktes Eigentumsrecht. Ein solches Pfandrecht bleibt im Falle einer Insolvenz des Erwerbers erhalten und gehört nicht zur Insolvenzmasse, selbst wenn die Bedingung erst nach Insolvenz des Erwerbers erfüllt wurde.

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