Gesetzentwurf zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und der Digitale-Inhalte- Richtlinie

Am 18. Februar 2021 wurde dem niederländischen Abgeordnetenhaus der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinien über den Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte (der "Gesetzentwurf") vorgelegt. Der Gesetzentwurf regelt die Umsetzung (i) der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG (die "Warenkauf-Richtlinie") und (ii) der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (die "Digitale-Inhalte-Richtlinie" und gemeinsam mit der Warenkauf-Richtlinie: die "Richtlinien") was zu einer Änderung von Buch 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs führen wird. Die Richtlinien sind am 11. Juni 2019 in Kraft getreten und müssen bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinien gehören zum Bestand der europäischen Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel der Richtlinien ist es, Verbrauchern mehr Sicherheit über ihre Rechte bei grenzüberschreitenden Einkäufen zu geben und Unternehmen einen klaren vertraglichen Rahmen zu bieten. Die Richtlinien sind zwingend, was bedeutet, dass der Händler und Verkäufer nicht zum Nachteil des Verbrauchers (Käufers) von ihnen abweichen kann.

Digitale-Inhalte-Richtlinie
Die Digitale-Inhalte-Richtlinie schließt eine Rechtslücke und legt gemeinsame Regeln für bestimmte Vorschriften fest, die für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über die Lieferung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen gelten. Fast alle Bestimmungen der Richtlinie gelten für die Lieferung digitaler Inhalte oder die Erbringung einer digitalen Dienstleistung ab dem 1. Januar 2022, unabhängig davon, ob die Verträge ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden oder vorher geschlossen wurden. Die größte Änderung für die Praxis ist die Einführung der Verpflichtung von Händlern, Updates bereitzustellen. Neben dem Recht auf Updates besteht die wichtigste Änderung darin, dass die Dauer der Umkehr der Beweislast des Händlers von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wurde.

Warenkauf-Richtlinie
Die Warenkauf-Richtlinie bezieht sich auf den Verbrauchsgüterkauf und ersetzt die alte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie aus dem Jahr 1999. Die Richtlinie gilt für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Die Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften insbesondere über die Konformität von Waren, Garantien und Rechtsbehelfe und die Art und Weise, wie diese ausgeübt werden können. Die Warenkauf-Richtlinie basiert auf dem Prinzip der maximalen Harmonisierung. Die Richtlinie erfasst Kaufverträge, bei denen materielle Güter (z. B. Bücher und Kleidung) gegen Zahlung eines Kaufpreises in Geld an den Verbraucher geliefert werden. Der Vertrag kann auch Waren umfassen, die noch hergestellt oder produziert werden sollen (z. B. die Herstellung eines Fotobuchs). Auch Waren, die noch zusammengebaut werden müssen, fallen unter den Begriff der Ware in der Warenkauf-Richtlinie. Darüber hinaus gilt die Richtlinie, wenn digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen in Geräte integriert und mit diesen geliefert werden (z. B. ein Smartphone oder ein Smart-TV).

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