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Das WHOA wird schrittweise im Insolvenzrecht verankert
Seit dem Inkrafttreten des niederländischen Gesetzes zur Bestätigung des außergerichtlichen Vergleichs (Wet homologatie onderhands akkoord, und im Nachfolgenden: das „WHOA-Gesetz“) im Jahr 2021, erstellt der WHOA-Pool - eine Gruppe von spezialisierten Richtern und Mitarbeitern, die mit der Anwendung des WHOA beauftragt sind – jedes Jahr einen Jahresbericht. Die wichtigste Schlussfolgerung des Jahresberichts 2023, der am 18. Juni 2024 veröffentlicht wurde, lautet, dass das WHOA-Gesetz sich schrittweise im Insolvenzrecht verankert. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Zahlen, Fakten und Trends im Zusammenhang mit dem WHOA-Gesetz im Jahr 2023.
Sobald ein Schuldner mit der Vorbereitung eines außergerichtlichen Vergleichs (onderhands akkoord, im Folgenden: der „Restrukturierungsplan“) anfängt, reicht er eine Anzeige beim zuständigen Gericht ein, die so genannte Anzeige des Restrukturierungsvorhabens (startverklaring). Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass im Jahr 2023 355 Anzeigen eingereicht wurden, mehr als die 293 Anzeigen in den Jahren 2021 und 2022 zusammen. Wenn diese Anzeigen auf Anzeigen bestimmter Gruppen reduziert werden - wie einer Gruppe von juristischen Personen oder offenen Handelsgesellschaften (vennootschap onder firma) und ihren Partnern - und diese Anzeigen jeweils nur einmal gezählt werden, ergibt sich für 2023 eine bereinigte Zahl von 199 Anzeigen (gegenüber 132 im Jahr 2021 und 71 im Jahr 2022).
Nach Einreichung der Anzeige des Restrukturierungsvorhabens kann der Schuldner beim Gericht eines der zahlreichen Restrukturierungsinstrumente beantragen, die die WHOA anbietet. Allerdings führt nicht jede Anzeige zu einem WHOA-Verfahren. Im Jahr 2023 wurden (nur) 46 (Gruppen-)Verfahren eingeleitet, was einen großen Unterschied zu der Anzahl der im Jahr 2023 eingereichten Anzeigen darstellt (die bereinigte Zahl von 199 Anzeigen). Es ist dennoch anzumerken, dass diese Zahlen nicht völlig zueinander in Beziehung stehen: Die in 2023 eingereichte Anzeigen können auch erst 2024 zu einem Verfahren führen, während einige der 46 eingeleiteten Verfahren im Jahr 2023 auch auf bereits im Jahr 2022 eingereichte Anzeigen zurückgeführt werden können.
Der Jahresbericht bietet keine konkrete Erklärung für diesen Unterschied, aber es sind mehrere Gründe denkbar. Wie in einem früheren Bericht beschrieben (klicken Sie hier), ist es wichtig, rechtzeitig mit der Restrukturierung von Schulden zu beginnen. Einige Unternehmen beginnen mit ihren Restrukturierungsversuchen zu spät. Bei fast zehn Prozent der Unternehmen, die eine Anzeige des Restrukturierungsvorhabens abgegeben haben, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, bevor sie die Möglichkeit hatten, einen Antrag auf eines der Restrukturierungsinstrumente des WHOA-Gesetzes zu stellen.
Eine positivere Erklärung könnte sein, dass Gläubiger aufgrund des WHOA-Gesetzes eher geneigt sind, den Restrukturierungsplan eines Schuldners zu akzeptieren, um ein förmliches WHOA-Verfahren zu vermeiden. Dieser Effekt wurde vom Gesetzgeber erwartet, da er schrieb, dass allein das Vorhandensein eines wirksamen und effizienten Gesetzes, das zu einer raschen und endgültigen Gerichtsentscheidung führen würde, die Notwendigkeit der tatsächlichen Durchführung eines Gerichtsverfahrens entfallen lassen könnte (Begründung zum WHOA, S. 2).
Darüber hinaus ist es möglich, dass häufig eine Anzeige des Restrukturierungsvorhabens eingereicht wird, da sie kostenlos und völlig unverbindlich ist und damit die Hemmschwelle für diesen Schritt niedrig ist, ohne dass tatsächlich ein Antrag gestellt wird. Die Anzeige kann ein Jahr lang beim Gericht eingesehen werden (siehe Artikel 370 Absatz 3 Faillissementswet). Das Gesetz sieht keine Konsequenzen vor, wenn der Schuldner innerhalb des Jahres keinen Antrag stellt, und schließt die Möglichkeit nicht aus, nach Ablauf eines Jahres erneut eine Anzeige des Restrukturierungsvorhabens einzureichen.
Wenn ein Antrag gestellt wird und ein WHOA-Verfahren vor Gericht eingeleitet wird, führt dies nicht immer zu einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens. Im Jahr 2023 gab es insgesamt 16 Anträge auf Bestätigung (homologatie) des Restrukturierungsplans; 14 Pläne wurden vom Gericht bestätigt und zwei Anträge wurden abgelehnt. Über das Vermögen von 16 Unternehmen wurde nach einem WHOA-Antrag dennoch das Insolvenzverfahren eröffnet.
Obwohl das Bestehen des WHOA-Gesetzes immer bekannter wird, führt offenbar nicht jede Anzeige des Restrukturierungsvorhabens zu einem tatsächlichen WHOA-Verfahren oder einer erfolgreichen Restrukturierung. Die nächsten Jahre werden zeigen müssen, inwiefern das WHOA-Gesetz ein wirksames Instrument für erfolgreiche Restrukturierungen ist.