Dr. Elmar Bickert

Partner

Tel.: +49 30 7009 4910

E-Mail: elmar.bickert@heussen-law.de



Dr. Elmar Bickert ist spezialisiert auf das Immobilien- und Baurecht einschließlich des immobilienbezogenen Energie- und Umweltrechts. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem gesamten Lebenszyklus von Immobilien mit besonderem Fokus auf Projektentwicklung, Finanzierung, Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb, Management, Nutzung sowie Erwerb und Verkauf von Immobilien.

Seine Erfahrung erstreckt sich auf Immobilienportfolios nationaler wie internationaler Mandanten aus den unterschiedlichen Asset-Klassen, auf Großbauprojekte der öffentlichen Hand, des Wirtschaftsbaus, des Auslandsbaus und des Industrieanlagenbaus, auf das Erbbaurecht, Bauträgerrecht, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Liefervertragsrecht sowie auf das Recht der Projektentwicklung, der erneuerbaren Energien, des Asset-/Property-Managements und der Immobilientransaktionen. Außerdem berät er bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen.

Bevor er sich 2018 HEUSSEN anschloss, war Dr. Elmar Bickert in mittelständischen Kanzleien und in internationalen Großkanzleien im Bereich des Immobilien- und Baurechts tätig, ab 2000 als studentischer bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter und seit 2009 als Rechtsanwalt.

Dr. Elmar Bickert ist im Immobilien- und Baurecht promoviert, veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und auf seinem persönlichen Blog forumnachhaltigeimmobilien.com und ist Mitglied der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., des Instituts für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V. und des Deutschen Baugerichtstages e.V.

Lebenslauf

Universitäten: Universität Konstanz, Humboldt Universität & Freie Universität Berlin

2012

Freie Universität Berlin, Promotion/Ph.D.

2008

Kammergericht Berlin, Zweites Staatsexamen

2004

Humboldt Universität zu Berlin, Erstes Staatsexamen

Universität Konstanz

Publikationen

  • Laufend aktuelle Beiträge auf forumnachhaltigeimmobilien.com
  • Bericht: WEG- und Mietrechtsreform: Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Errichtung von Stellplatz-Ladestationen für Elektromobilität, ZfIR 2016, 856.
  • Anmerkung zu BGH (V ZR 35/15 und V ZR 23/15): Von der Zäsurwirkung der notariellen Beurkundung und der Relevanz urkundenexterner Mangeltatbestände, ZfIR 2016, 783 ff.
  • Zur Bedeutung konsistenter Vertragsgestaltung im Immobilien- und Baurecht – Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 25. 2. 2016 – VII ZR 156/13, ZfIR 2016, S. 377 ff.
  • Anspruch auf „Green Lease“? Zur Frage der Verpflichtung des Vermieters zur (energetischen) Modernisierung des Mietobjekts – und was bei „Green Lease“ gilt, ZfIR 2015, 233.
  • Anmerkung zu einem Urteil des BGH (VII ZR 203/11): Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Mangelbeseitigung aufgrund technischer Unmöglichkeit der vereinbarten Funktionstauglichkeit („Glasbruch-Urteil“), ZfIR 2014, 559.
  • Anmerkung zu einem Urteil des OLG Brandenburg (5 U 75/12): Zur Arglisthaftung des Verkäufers bei vom Käufer besichtigten Altbau, ZfIR 2013, 690.
  • Die Erklärungsverantwortung des Immobilienverkäufers – am Beispiel des Verhältnisses von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss, ZfIR 2013, 265.
  • Der Bauvertrag als symbiotischer Interessenwahrungsvertrag – Ein Beitrag zur Institutionenbildung im Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung von PPP/BOT-, Projektfinanzierungs- und Partnering-/Alliancingmodellen. Duncker & Humblot, Berlin, 2014.
  • Unzulängliche Mitwirkung des Auftraggebers beim Bau- und Architektenvertrag, NZBau 2006, 153 (zusammen mit Prof. Dr. Christian Armbrüster).

The Legal 500 Deutschland, 2018

Berlin

HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kurfürstendamm 31
10719 Berlin
Deutschland
  Standort Details

Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch

Kompetenz Gruppen:
Immobilien- und Baurecht


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