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Das Moratorium im WHOA
Das Gesetz zur Bestätigung des außergerichtlichen Vergleichs (kurz: WHOA) erleichtert es einem Unternehmen, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, mit seinen Gläubigern und Gesellschaftern an einen Tisch zu sitzen und Vereinbarungen zur Sanierung seiner Schuldenlast. Aus dem Jahresbericht 2023 der Gruppe spezialisierter Richter und Mitarbeiter, die mit der Umsetzung des WHOA beauftragt sind (der WHOA-Pool), geht unter anderem hervor, dass im Jahr 2023 das Moratorium von allen möglichen Restrukturierungsinstrumenten, die das WHOA bietet, am häufigsten beantragt wurde. Weitere Informationen zu den Zahlen und Trends im Zusammenhang mit dem WHOA im Jahr 2023 finden Sie hier.
Ein Moratorium gibt dem Schuldner Zeit, einen Restrukturierungsplan auszuarbeiten und damit seine Schulden zu restrukturieren, ohne dass einzelne Gläubiger dies durch Vollstreckungsmaßnahmen zum Scheitern bringen. Während des Moratoriums gilt eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre für Dritte, sodass diese keine Ansprüche auf das Vermögen des Schuldners geltend machen können und bereits gestellte Sicherungsrechte vom Gericht aufgehoben werden können. Darüber hinaus wird, wenn ein Insolvenzantrag gegen den Schuldner gestellt wurde, die Entscheidung über diesen Antrag ausgesetzt, damit der Schuldner die Möglichkeit erhält, die drohende Insolvenz abzuwenden.
Der Schuldner kann beim Gericht ein Moratorium beantragen, wenn er eine Anzeige des Restrukturierungsvorhabens (startverklaring) bei der Geschäftsstelle des Gerichts hinterlegt hat und wenn er seinem Gläubiger einen Restrukturierungsplan vorgelegt oder zugesagt hat, dass er innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten einen solchen Plan vorlegen wird. Ein Moratorium wird nur dann angeordnet, wenn sich herausstellt, dass dies für die Fortführung des Unternehmens während der Vorbereitung und Verhandlung einer Vereinbarung erforderlich ist. Darüber hinaus muss das Moratorium den Interessen der Gesamtheit der Gläubiger dienen und darf die Interessen Dritter – die gesicherten Gläubiger oder Gläubiger, die einen Insolvenzantrag gestellt haben – nicht wesentlich beeinträchtigen.
Aus dem Jahresbericht 2023 des WHOA-Pools geht hervor, dass das Gericht bei einem Antrag auf Anordnung des Moratoriums durchschnittlich ein bis zwei Wochen nach der Verhandlung eine Entscheidung trifft. Während dieses Zeitraums gilt noch keine Vollstreckungs- und Verwertungssperre und die Entscheidung über den Insolvenzantrag wird nicht ausgesetzt. Es kann vorkommen, dass auch während dieses Zeitraums der Restrukturierungsversuch des Schuldners vor Maßnahmen einzelner Gläubiger geschützt werden muss. Für diese dringenden Fälle gibt es die einstweilige Moratoriumsmaßnahme. Diese bedeutet, dass als einstweilige Maßnahme bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Anordnung eines regulären Moratoriums ein vorübergehendes Moratorium angeordnet wird.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten zur Restrukturierung Ihrer Schulden erfahren möchten oder wissen möchten, welche Rechte Sie als Gläubiger eines Schuldners haben, der ein WHOA-Verfahren eingeleitet hat, wenden Sie sich bitte an Christina Oudakker.