EINFÜHRUNG DES UBO-REGISTERS IN DEN NIEDERLANDEN

Am 27. September 2020 wurde in den Niederlanden ein UBO-Register eingeführt. Die Einführung des UBO-Registers basiert auf dem Umsetzungsgesetz, mit dem die Vierte und Fünfte EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (Geldwäscherichtlinie) in die niederländische Gesetzgebung (das Umsetzungsgesetz) umgesetzt wird.

Nach dem Umsetzungsgesetz, müssen die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) der meisten nach niederländischem Recht gegründeten oder bestehenden Unternehmen im UBO-Register eingetragen werden. Für bestehende Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 27. September 2020, innerhalb derer sie der Verpflichtung zur Registrierung ihrer UBOs nachkommen müssen. Neu gegründete Unternehmen, die am oder nach dem 27. September 2020 gegründet werden, sind jedoch verpflichtet, dies unverzüglich zu tun. Ausführlichere Informationen über das UBO-Register in den Niederlanden finden Sie in unserem Memo über die Einführung eines UBO-Registers in den Niederlanden.

Gemäß dem Umsetzungsgesetz sind die Entitäten selbst dafür verantwortlich, ihre UBOs zu registrieren und die Registrierung auf dem neuesten Stand zu halten. HEUSSEN kann jedoch über die spezifischen Registrierungsanforderungen für jede niederländische Entität beraten und im Namen dieser Entitäten bei der Registrierung von UBOs im UBO-Register behilflich sein.

Ihr Kontakt:

Zurück