EINFÜHRUNG DES UBO-REGISTERS IN DEN NIEDERLANDEN

Am 27. September 2020 wurde in den Niederlanden ein UBO-Register eingeführt. Die Einführung des UBO-Registers basiert auf dem Durchführungsgesetz, mit dem die Vierte und Fünfte EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) in niederländisches Recht umgesetzt wurden (das Durchführungsgesetz).

Nach dem Durchführungsgesetz müssen die letztendlich wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) der Meisten nach niederländischem Recht gegründeten oder bestehenden Unternehmen in das UBO-Register eingetragen werden. Neue Unternehmen, die nach dem 27. September 2020 gegründet wurden, sind bereits verpflichtet, ihre UBOs zu registrieren. Für bestehende Unternehmen gilt jedoch bis zum 27. März 2022 eine Übergangsfrist von 18 Monaten, innerhalb derer Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur Registrierung Ihrer UBOs nachkommen müssen. Ausführlichere Informationen über das UBO-Register in den Niederlanden finden Sie in unserem Memo zur Einführung eines UBO-Registers in den Niederlanden.

Nach dem Durchführungsgesetz sind die Unternehmen selbst für die Eintragung ihrer UBOs und die Aktualisierung der Eintragung verantwortlich. Heussen kann jedoch über die spezifischen Registrierungsanforderungen für jedes niederländische Unternehmen beraten und im Namen dieser Unternehmen bei der Registrierung von UBOs im UBO-Register behilflich sein.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an ubo@heussen-law.nl.

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